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Der TÜV und die Blinkerbirnchen

Verfasst: Montag 13. Mai 2019, 19:58
von CXF-in-Ulm
Hallo HU-Kandidaten,

Meine Geschichte beginnt vor zwei Jahren, als meine C-Klasse beim TÜV war. Keine Plakette. Erheblicher Mangel. Ich war natürlich erstmal fassungslos, denn den Benz brauche ich als zuverlässiges Alltagsauto. Deshalb ist er technisch bestens gewartet und auch optisch gepflegt. Der Blick auf das Prüfprotokoll brachte dann die Klarheit: Die orange Schicht auf den hinteren Blinkerbirnen wies kleine Risse auf. Blendgefahr für den restlichen Verkehr. Nachvollziehbar, dass man da durchrasselt. Da war ich doch froh, dass es sonst nichts zu beanstanden gab.

Heute nun den Crossi aus der Werkstatt geholt. Die hatte den Auftrag die HU zu machen, da ich gerade etwas unter Zeitmangel leide. Die unerwartete Botschaft: Durchgefallen! Erheblicher Mangel. Erneut fassungslos, den auch den Crossi habe ich lieb und pflege ihn entsprechend. Einziger Punkt auf dem Protokoll: Die orange Schicht auf den hinteren Blinkerbirnen weißt Risse auf. Der Prüfer war auch vom TÜV, jedoch von einem anderen Ortsverein. Böse, wer da nun ein System vermutet. Wenn man garnichts findet, dann wenigstens die Birnchen der Blinker beanstanden - nein, sowas würde doch niemand tun, nur um die Nachprüfgebühr einzustreichen.

Sollte bei Euch bald die HU anstehen: Trotzdem mal die Blinkerbirnchen vorher anschauen. Oder gleich zu Dekra, GTü oder sonstigen gehen. Natürlich hatten die TÜV-Prüfer mit dem erheblichen Mangel Recht. Heute. Und vor zwei Jahren. Von meinen drei Autos werden die trotzdem keines mehr in ihre fettigen Finger kriegen.

Re: Der TÜV und die Blinkerbirnchen

Verfasst: Montag 13. Mai 2019, 21:05
von RS2005
Hallo Ebbo,

die Blinkerbirnchen sehen eigentlich bei fast allen ziemlich bescheiden aus. Hier ein Bild von meinen beim Wechsel.
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Deswegen wurden sie auch adäquat ersetzt.
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Und sieht dann so aus:
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Re: Der TÜV und die Blinkerbirnchen

Verfasst: Montag 13. Mai 2019, 21:55
von Stenzel
CXF-in-Ulm hat geschrieben: Montag 13. Mai 2019, 19:58

Heute nun den Crossi aus der Werkstatt geholt. Die hatte den Auftrag die HU zu machen, da ich gerade etwas unter Zeitmangel leide.

Die unerwartete Botschaft: Durchgefallen! Erheblicher Mangel.
Hi,

Staun. :ieek:

Wenn eine Werkstatt den Auftrag bekommt eine HU durchzuführen, sollte diese vorab schon eine Durchsicht machen. Zumindest sollte sie es schaffen 2 Blinkerbirnen zu wechseln. Wenn diese dann Bemängelt werden und sie dies vorab übersehen hat.

Warum schimpfst Du? Der TÜV Mann hat nur seine Pflicht getan. Erheblicher Mängel (Auslegungssache) lag ja nicht an dem guten Mann, lag doch eher an den jetzt weisen Blinkerbirnen. :-)

Ist wie Jammern wenn man Beblitzt wird, der Führerschein entzogen oder Punkte bekommt bei glatten Reifen. Das liegt auch nicht an der bösen Polizei. Man wurde einfach nur, bei was verbotenen erwischt. (1 mal von X mal) :-) :-) :-)


M.f.G.

Stenzel

Re: Der TÜV und die Blinkerbirnchen

Verfasst: Montag 13. Mai 2019, 21:55
von NCC1701DATA
RS2005 hat geschrieben: Montag 13. Mai 2019, 21:05 die Blinkerbirnchen sehen eigentlich bei fast allen ziemlich bescheiden aus. ... Deswegen wurden sie auch adäquat ersetzt.
Genau: Die "Spiegeleier" sehen doch sowieso und grundsätzlich "kacke" aus. Bei mir sind alle Birnen rundherum durch verchromte ersetzt. Kostet nicht die Welt, ist schnell erledigt und macht optisch viel aus! Und zwar nicht nur beim Crossfire, sondern z.B. auch an meinem Motorrad...

Re: Der TÜV und die Blinkerbirnchen

Verfasst: Montag 13. Mai 2019, 21:57
von Crossmire
Schönen Abend,

diese wurden bei mir auch schon einmal in der Werkstatt diensteifrig entsorgt und ausgetauscht, weil sie nicht orange sind.
Bei der Abholung immer hellwach zuhören.

Aber, wie Stenzel anführt, so manches Kreuzchen ist korrekt.

Grüße von Udo

PS: heute gelesen ein Münchner wäre entlang einer Strecke elf mal geblitzt worden.
Wenn ich es richtig verstanden habe, dann will er das nicht einsehen. Wahrscheinlich das Hirn verblitzt :mistergreen:

Re: Der TÜV und die Blinkerbirnchen

Verfasst: Montag 13. Mai 2019, 22:15
von CXF-in-Ulm
Hi alle,
Also, dass der Prüfer Recht hatte, habe ich ja geschrieben. Und vom Werkstatt-Mensch hätte ich auch erwartet, dass er das eben mal erledigt. Was mich ärgert ist, dass da noch einer die Glühbirnen rausschraubt, wenn er sonst garnix findet. Muss das sein? Ich meine nein. Und dann noch ein erheblicher Mangel? Hab noch von keiner Unfallbeschreibung "vom gegnerischen Blinker geblendet" gehört. Das ist einfach nur Schikane und scheint mir System zu haben.

Re: Der TÜV und die Blinkerbirnchen

Verfasst: Montag 13. Mai 2019, 23:03
von Crossmire
Sicher,
mein GTÜ Prüfer hätte die kurz getauscht und auf die Rechnung gesetzt. So Kleinigkeiten, sagte er, hat er immer da. Deshalb gehe ich immer dort hin. Ansonsten ist meine Werkstatt immer beflissen korrekt und würde das korrigieren, wenn ich die Abnahme über sie machte. Die schauen vorher immer noch mal drauf, weil die Prüfer beim Licht penibel sind. Das kann man von einer Werkstatt erwarten.

Grüsse von Udo

Re: Der TÜV und die Blinkerbirnchen

Verfasst: Freitag 17. Mai 2019, 11:18
von Elwetritsch
Moin zusammen,

dass die Werkstatt die Leuchtmittel nicht sofort getauscht hat, um eine Nachprüfung zu umgehen, ist für mich nicht nachvollziehbar. Wenn ich selbst zur Prüfstelle fahre und muss nochmal kommen, weil ich selbst den Mangel nicht sofort beheben kann - mein Pech. Der Prüfer kommt aber nicht nur wegen einer Prüfung in die Werkstatt - der schließt dann seinen Bericht solange nicht ab, bis der Mangel behoben ist, und das geht doch bei den Blinkerbirnchen ruckzuck.

Besorgt euch mal die komplette HU-Mängelliste. Dort steht geschrieben, dass jeder Mangel an den LTE (Lichttechnische Einrichtungen) als EM (Erheblicher Mangel) zu werten ist. LM's (Leichte Mängel) gibt es so gut wie keine mehr. Die Liste wurde als Richtlinie für alle Prüfer in Deutschland erlassen, weil es welche übertrieben haben mit dem "Auge zudrücken" und andere als "rattenscharf" einzustufen waren. Die Prüfer werden sporadisch und unangekündigt von Oberprüfern kontrolliert und bekommen gewaltig einen auf den Sack, wenn sie den Ausfall einer von zwei Kennzeichenleuchten nicht als EM erkannt haben.

Des Weiteren haben Prüfer ein gewisses Quotenfenster an Beanstandungen zu erreichen (auch wenn das keiner zugeben will !!!). Prüfer, die nach unten oder nach oben auffällig sind, werden vom Oberprüfer unter die Lupe genommen. Und so eine Kontrolle will natürlich jeder Prüfer vermeiden.

Aus Sicht des Kunden ist der Prüfer ein Depp, aus Sicht des Prüfers hat dieser kaum eine andere Chance. Das Leben ist nunmal eines der härtesten --- ,sick,

Gruß - ;winke; - Claus

Re: Der TÜV und die Blinkerbirnchen

Verfasst: Samstag 18. Mai 2019, 11:36
von qwengelxf
Moin.
Meine zwei Jahre waren abgelaufen,also hin zu den Jungs im grünen Kittel.
Ergebnis : erneute 2 Jahre abgebrummt bekommen ( ohne Mängel)
Naja fast.
Auch die Ingenieure sind nicht frei von Fehlern.
Aufgrund diverser Änderungen am Fahrzeug wurde mal eine Einzelabnahme durchgeführt ( in Berlin )
Diese wurden auch alle brav eingetragen.
Der begangene Fehler : Die allgemeine Abe des Fahrzeug hätte durch eine neue ersetzt werden müssen.(im fahrzeugschein)
Merkt im Grunde keiner.
Aufgefallen ist es nur weil ich andere Spurplatten zusätzlich eingetragen habe.
Diese wurden ganz,, normal " eingetragen,hätte der Tüv Onkel aber nur über eine Einzelabnahme ( Baurat ) machen müssen.
Im Grunde alles Bürokratie Dünnsinn .
Lg Stefan

Re: Der TÜV und die Blinkerbirnchen

Verfasst: Dienstag 21. Mai 2019, 22:55
von mosel xf 77
Hey Stefan...das mit der Abe verstehe ich nicht. Bei Eintragung musst nur den Eintragungsnachweis mitführen.

Aber es gibt schon witzige Sachen worauf man achten sollte. Z b. Federn mit ABE...toll...eintragungsfrei. Verbaut man andere Felgen mit gleicher Größe, Et usw wie die Serie, werden sowohl diese als auch die Federn eintragungspflichtig.

Lieblingsthema rote Sidemarker...erheblicher Mängel, wenn beleuchtet, da seitlich nur gelb erlaubt. Ebenso Kennzeichenbeleuchtung ohne E Zeichen. Meine gelben, eigentlich Reflektoren, eigentlich nicht erlaubt, fällt halt nur keinem auf...

Aber ich hatte toi toi toi. ..nie Probleme beim TÜV.
Sogar ohne Funktion des Lichtes bekam ich die Plakette ohne Eintrag, aber auch nur weil der Küste Mann genau weiss, Mangel wird direkt behoben. Allerdings ist er auch mit mir in der Feuerwehr, genau wie ein weiterer TÜV Mann.

Aber eine Eintragung ist leider auch keine Garantie. Man schaue sich nur das nette Video mit dem Amg und den Fahrradpolizisten an... Stüber Auspuff eingetragen 😂.

Ob ein Wagen stehen bleibt oder nicht, entscheidet der Polizist vor Ort. Rund um den Ring ist es nicht unbedingt von Vorteil mit DW, Stüber oder Magnaflow rumzufahren...

Bis Denne

Martin

Re: Der TÜV und die Blinkerbirnchen

Verfasst: Mittwoch 22. Mai 2019, 17:54
von qwengelxf
Hi Martin.
Das mit den Elntragungen bei meinem Wagen ist echt verwirrend.
Das hängt mit den unterschiedlichen Abnahmungs Untersuchungen zusammen .Es gibt da wohl verschiedene Nummern, 19 und 21,so wie ich den Tüv Prüfer verstanden habe.
Bei der 21er Untersuchung wird dem Fahrzeug eine neue Abe Nummer erteilt,welche im Fahrzeugschein vermerkt werden muss,dies ist aber nicht gemacht worden.
Fehler vom Tüv.
Bei der späteren Eintragung ( 19er Untersuchung )der anderen Spurplatten wurde die alte Betriebserlaubnisnummer zu Grunde gelegt,diese ist aber mehr oder weniger mit mehr gültig.
Alles sehr kompliziert. Da blicken die Jungs selber nicht durch.
Ich erst recht nicht :lol:
Lg Stefan